Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma optacom GmbH & Co. KG

Die AGB gibt es auch zum Download.

Soweit im Folgenden von „Kaufleuten“ gesprochen wird, sind darunter im Rahmen dieser AGB zu verstehen:
a) Kaufleute im Sinne des Handelsrechts, die im Rahmen ihres Handels betriebstätig werden,
b) Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen (vgl. § 310 BGB).

§ 1 Geltungsbereich und Datenschutz

1.) Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.
2.) Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferung und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits enthalten.
3.) Kundendaten werden gespeichert.

§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages

1. Der Katalog ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewicht oder Maßangaben bzw. sonstige technischen Daten sowie in Bezug genommene DIN-, VDE oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen, kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar. Eine Annahme unserer unverbindlichen Angebote durch den Kunden bedarf unserer Auftragsbestätigung für das Zustandekommen des Vertrags.
3. An Katalogen und allen sonstigen Verkaufsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht überlassen werden.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Fälligkeit der Ansprüche gegen den Debitor Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen sofort fällig.
2. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Kataloge und Preislisten angegebenen Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können in unseren Ladenräumen eingesehen oder von uns angefordert werden. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
3. Der Versand versteht sich ab Werk ausschließlich Verpackung zzgl. der Transportversicherung. 4. Unsere Rechnungen sind ausnahmslos an dem auf der Rechnung angegebenen Tag ohne Abzug von Skonto fällig. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an den Factor geleistet werden, an den wir unsere Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben.
5. Ab Verzug sind unsere Rechnungen von Kaufleuten zu, verzinsen mit 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins, bei Verbrauchern mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins. Im Einzelfall und gegen Nachweis sind wir berechtigt einen höheren Zinssatz in Rechnung zu stellen. Für jede Mahnung berechnen wir € 5,00.
6. Eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. werden hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren betreibt oder gegen ihn Insolvenzantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nach zu belasten und alle noch offen stehenden, auch gestundete Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung oder Vorauskasse.
7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig gestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.

§ 4 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware

1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
3. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Annahme der Bestellung durch uns. Waren, die wir selbst bestellen müssen, werden innerhalb der jeweils genannten Frist nach Annahme der Bestellung geliefert.
4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Circa-Fristen bzw. –Termine bestimmten Zeitraums ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzende angemessenen, mindestens 10 Arbeitstage betragenden Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt für verbindlich vereinbarte Fristen bzw. Termine mit dem Vorbehalt, dass die zu setzende angemessene Nachfrist mindestens 5 Arbeitstage beträgt. Bei Fixgeschäften ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich. Eine Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen bzw. gegenüber Nichtkaufleuten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungsteil oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Lieferungen und Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen Hindernissen einschließlich der Verzögerung der Belieferung mit wesentlichen Materialien unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. In jedem Fall setzt die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls der vertraglich vereinbarten Anzahlung voraus.

§ 5 Gefahrenübergang, Versand

1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebsgeländes oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lager unseres Vorlieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach §7 entgegenzunehmen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel). Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung tritt der Käufer der Ware, die mangels Zahlung noch in unserem Eigentum steht, die hieraus resultierenden Forderungen oder Surrogate uns ab.
2. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingende Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, können wir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessene Frist angedroht hatten. Den Verwertungserlös, abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 10 % des Warenwertes, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
5. Sind wir zu Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

1. Kunden, die Kaufleute sind, haben die sofortige Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 BGB.
2. Wir geben Gewährleistung für die Dauer von 3 Jahren beginnend mit Ablieferung der Ware bzw. ab Gefahrübergang.
3. Zeigt sich innerhalb dieses Zeitraums ein Mangel, so ist der Kunde zunächst und ausschließlich berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, wobei wir die Wahl haben, den Mangel zu beseitigen oder die durch den Vertrag spezifizierte Leistung nochmals neu zu erbringen. Wir tragen die mit der Nacherfüllung einhergehenden Kosten. Sollten wir Nacherfüllung verweigern oder damit trotz angemessener Fristsetzung durch den Kunden in Verzug geraten, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt; in diesem Fall sind ihm auf diese Leistung gezahlte Entgelte zurückzuerstatten, was bei laufender Geschäftsverbindung durch die Erteilung einer Gutschrift erfolgt. Das Recht zur Minderung kommt nur in Betracht, wenn der Kunde zweifelsfrei nachweist, dass mangelhaft ausgeführte Leistungen nur im geminderten Umfang für seine Zwecke tauglich waren.
4. Sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sind Schadensersatzansprüche aus Vertrag und Delikt, auch für Folgeschäden, ausgeschlossen; dieser Haftungsausschluss umfasst nicht Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit; die Haftung für Erfüllungsgehilfen ist in diesen Fällen jedoch auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Ist die von uns erbrachte Leistung bzw. gelieferte Ware für den Kunden Hauptteil oder Teil einer von ihm selbst gegenüber Dritten zu erbringenden weiteren Leistung oder eines weiteren Werks ist der Kunde verpflichtet, mit diesem Dritten (seinem Auftraggeber) eine im Umfang und Inhalt identische Regelung zu vereinbaren. Geschieht dies nicht und haften wir gegenüber Dritten (beispielsweise aus den Gesichtspunkten der §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 280 Abs. 1, 823 BGB) in erweitertem Umfang, als er nach dieser Vertragsbestimmung gegenüber unserem Kunden haften müsste, so stellt der Kunde uns im Innenverhältnis von diesen weitergehenden Ansprüchen frei.
6. Unberührt bleiben die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes.
7. Wir haften für Verzug und Unmöglichkeit in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit und Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz auf 10 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen.
Diese Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Firma optacom GmbH & Co. KG in Obereuerheim.

§ 9 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

§ 10 Urheberrecht / Rechte an Software

Das Urheberrecht und sonstige Rechte an technischen Unterlagen und Daten sowie das uneingeschränkte Eigentum an allen darin vom Lieferer verwendeten Ideen, Konzepten, Know-how, Techniken und Programmen bleibt ausschließlich beim Lieferer. Diese Unterlagen und Daten werden dem Besteller zu dem vereinbarten Zweck anvertraut und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Kopien oder sonstige Vervielfältigungen dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck angefertigt werden. Weder Originale noch Vervielfältigungen dürfen Dritten ausgehändigt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadensersatz. Werden dem Besteller zu einem späteren Zeitpunkt – unbeschadet des Urheberrechts des Lieferers – technische Unterlagen, Software oder sonstige Daten übergeben, ohne dass hierzu eine vertragliche Verpflichtung besteht oder bestand, übernimmt er diese in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Dem Besteller ist bekannt, dass die Unterlagen, Software und Daten nicht weitergepflegt wurden und daher u. U. bereits technisch überholt sein können. Der Besteller wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unterlagen, Software und Daten bei Benutzung auf fremden Systemen nicht immer kompatibel sind. Eine Gewährleistung und Haftung übernimmt der Lieferer daher nicht. Der Lieferer übernimmt auch keine Gewähr für etwaige Datenverluste und Datenveränderungen wegen fehlerhafter Datenträger des Bestellers oder hervorgerufen durch das Arbeiten auf nicht kompatiblen Datensystemen des Bestellers oder Dritter sowie verursacht durch mangelhafte Definition der Anforderungen bezüglich eines reibungslosen Datentransfers. Quellenprogramme werden nur auf Grund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung gestellt.

§ 11 Rechtsgültigkeit

Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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